Panoramic Hotelbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Dietrichstal 1
37431 Bad Lauterberg
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die Überlassung von Räumlichkeiten für die Durchführung von Veranstaltungen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments und Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2 Anmeldung
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Zeit der Vertrag abgeschlossen wurde.
2.3 Die buchende Person haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen bezüglich des von ihr bestellten Zimmers, wenn sie bei der Buchung nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass diese im Namen und für Rechnung Dritter erfolgt ist.
2.4 Bei der Buchung für mehrere Personen soll die Zuordnung der Zimmer unter Angabe von Vor- und Nachnamen der Gäste spätestens 1 Woche vor der Ankunft bekannt gegeben werden.
2.5 Werden Buchungen von Dritten für Gruppen vorgenommen, so ist der Auftraggeber dem Hotel bekanntzugeben. Bei Gruppen mit extremen politischen Einstellungen oder Weltanschauungen ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Aufnahme der Gruppe zu verweigern. Wurde das Hotel vorsätzlich oder fahrlässig nicht informiert, hat das Hotel Anspruch auf Schadensersatz gemäß Ziffer 4 der AGB.
3 An- und Abreise
3.1 Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung, ist der Bezug des Apartments ab 16:00 Uhr des Anreisetages möglich. Die Abreise muss bis 10:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Apartments nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
4 Haftung
4.1 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4.2 Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
4.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz für PKW, LKW, Bus, Motorrad, Fahrrad, Hänger oder ähnliches, auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
4.4 Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche aus Haftung beträgt 6 Monate.
4.5 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
4.6 Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
4.7 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 500 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
5 Leistungen, Preise
5.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Prospekten, Ausschreibungen und aus der Buchungsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart wurde, umfasst der Preis die Beherbergung, vereinbarte und gebuchte Verpflegung, der anteilige Energieverbrauch sowie das Bedienungsgeld und die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer. Nicht enthalten ist die ortsübliche Kurtaxe, die am Anreisetag direkt vor Ort zu zahlen ist, die Endreinigung sowie die temporäre Energiepauschale, die ebenfalls bei der Anreise zu zahlen sind. Vor der Abreise muss das Kleininventar sowie die Küche mit Besteck und Geschirr vom Gast gereinigt und im gleichen Zustand wie beim Einzug übergeben werden. Das Hotel behält sich das Recht vor, ggf. Nachberechnungen für anfallende Reinigungsmehrarbeit in Rechnung zu stellen.
5.2 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Apartments oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz im Haus Sorge zu tragen.
5.3 Eine Rückvergütung gebuchter und bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
5.4 Verbindlichkeit von Angeboten:
5.4.1 Die ausgezeichneten Preise sind Inklusiv-Preise einschließlich Bedienungsgeld und gültiger Mehrwertsteuer.
5.4.2 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
5.4.3 Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5.4.4 Nach Vertragsabschluss eingetretene Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer und neu entstehende Steuern oder Abgaben führen zu einer entsprechenden Änderung des vereinbarten Preises.
6 Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz
6.1 Rücktritt des Gastes
6.1.1 Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erklärt werden.
6.1.2 Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen des Vertrages (z.B. Reiseteilnehmer, Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft), so wird sich das Hotel bemühen dem Verlangen des Gastes zu entsprechen.
6.1.3 Der Gast kann jederzeit von der Reise durch eine Erklärung, die schriftlich erfolgen muss, gegenüber dem Hotel zurücktreten. Das Hotel hat in diesem Fall einen Anspruch auf Entschädigung. Bei der Berechnung der Entschädigung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reisebestandteile berücksichtigt.
Folgende Entschädigungspauschalen können vom Hotel gefordert werden:
Dies gilt auch, wenn der Gast ohne Erklärung nicht erscheint sowie für die Leistungsteile bei vorzeitiger Abreise. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6.2 Rücktritt des Hotels
6.2.1 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.2.2 Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
6.2.3 Ferner kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten, wenn
– Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Aufenthaltszwecks gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
6.2.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
7 Bezahlung
7.1 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
7.2 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. In begründeten Fällen ist dies auch nach Vertragsschluss möglich. Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7.3 Die gebuchten Leistungen sind vom Gast spätestens am Anreisetag im Voraus zu bezahlen. Geleistete Vorabzahlungen oder Anzahlungen werden mit dem
Betrag der Rechnung verrechnet.
7.4 Als Zahlungsmittel werden EC-Karte, Visa-, Mastercard sowie Bargeld akzeptiert.
7.5 Bei termingerechten Absagen werden Anzahlungen voll zurückerstattet.
7.6 Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Herzberg/Harz. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Herzberg/Harz.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8.5 Das Hotel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
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